Elternbeirat

Unser Elternbeirat

„…Ich bin der Überzeugung, dass eine Schule nur dann eine gute Schule sein kann, wenn in ihr Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Vertreter des örtlichen Gemeinwesens gut zusammen arbeiten. […] Mein Wunsch sind Schulen, die sich durch gelebte Demokratie auszeichnen, in denen offen, transparent und fair diskutiert wird, Konflikte benannt und einer guten Lösung zugeführt werden. Die Partizipation der Eltern am schulischen Geschehen ist uns ein wichtiges Anliegen. Ich bin mir sicher, dass auch die Schülerinnen und Schüler von einer solchen Kultur in unseren Schulen profitieren, indem sie erleben können, wie die Artikulation von Interessen, das Finden von Kompromissen und das Lösen von Konflikten funktioniert“
Andreas Stoch, ehemaliger Minister für Kultus, Jugend und Sport

Uwe Narr

1. Vorsitzender

Markus Waldermann

2. Vorsitzender

Informationen rund um den Elternbeirat der ERS

Beim ersten Klassenpflegschaftsabend („Elternabend“) wird man von den Eltern der Klasse gewählt. Die Amtszeit an der Ekkehard-Realschule dauert in der Regel zwei Schuljahre bis zur Neuwahl.

  • Zweimal im Schuljahr eine Klassenpflegschaft in Absprache mit der Klassenleitung einberufen.
  • Die Klassenpflegschaft ist ein Treffen für alle Eltern einer Klasse sowie alle Lehrpersonen, die regelmäßig in der Klasse unterrichten.
  • Einladungsrecht und Vorsitz hat die Elternvertretung, die somit zur Klassenpflegschaft einlädt und durch den Abend führt.
  • Die erste Klassenpflegschaft muss innerhalb der ersten sechs Schulwochen eines Schuljahres einberufen werden. An der Ekkehard- Realschule wird für die neuen fünften Klassen ein gemeinsamer, zentraler Termin festgesetzt.
  • Beachten Sie bei der genaueren Terminabsprache mit der Klassenleitung, dass manche Eltern auch Kinder in anderen Klassen haben.

  • auf die Schule bezogene Veranstaltungen zu initiieren, zu organisieren und zu unterstützen, z.B. Elternstammtische, Schulfest, klasseninterne Feste usw.
  • die Interessen der Eltern und der Schüler*innen zu vertreten
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Schülern*innen und Eltern zu fördern

Indem man

  • in regelmäßigem Kontakt mit der*m Klassenlehrer*in und den Eltern steht
  • offen über Probleme, Wünsche und neue Ideen reden
  • über Veranstaltungen abstimmt (Klassenpflegschaft, Elternstammtische, Grillfest)

Als Elternvertreter*in ist man für die Eltern der Klasse zuständig, also sollte man möglichst:

  • nicht im eigenen Interesse agieren (man selbst und Lehrkräfte)
  • sollten im Klaren sein, ob man als Elternvertretung oder als Mutter/Vater handelt)
  • Probleme, Gerüchte, Hörensagen überprüfen, bevor die Sache eskalieren kann
  • offen sein für andere (wenn das eigene Kind kein Problem hat, heißt es nicht, dass in der Klasse alles in Ordnung sei)

Wenn Eltern meinen, dass es ein Problem gebe, sollte man:

  • mit den Eltern reden und das Problem feststellen
  • mit der*m Lehrer*in reden und eine gemeinsame Lösung finden
  • falls keine Lösung möglich scheint, die Schulleitung, den Elternbeirat bzw. die Schulsozialarbeit einbeziehen.

Die Elternvertreter*innen aller Klassen der Ekkehard-Realschule bilden den Elternbeirat der ERS.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern und Schüler bei der Schulleitung, aber auch gegenüber der Schulverwaltung. Die Rechte des Elternbeirats sind im Schulgesetz geregelt (§§ 55-61 SchG); eine Mitwirkung der Eltern ist seitens der Schulbehörden und des Staates ausdrücklich erwünscht. Wichtig ist, dass der Elternbeirat eine Art Katalysatorfunktion zwischen Eltern und Lehrkräften übernimmt und die Wünsche und Anregungen der Eltern bündelt und weitergibt.

In der Ekkehard-Realschule besteht der Elternbeirat aus den jeweils zwei Elternvertretern*innen jeder Schulklasse. Diese wählen aus ihrer Mitte die*den Vorsitzende*n und Stellvertreter*in. Die*der Elternbeiratsvorsitzende*r hat gleichzeitig den stellvertretenden Vorsitz in der Schulkonferenz inne. Drei weitere Vertreter*innen des Elternbeirats werden zusätzlich in die Schulkonferenz gewählt.

Der Elternbeirat trifft sich mindestens einmal im Schuljahr, an der Ekkehardrealschule im Regelfall einmal pro Halbjahr.

Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen vertreten sind. Die Schulleitung hat den Vorsitz, Stellvertreter*in ist die*der Elternbeiratsvorsitzende*r, zusätzlich gehören jeweils 3 Lehrer*innen, 3 Schüler*innen und 3 Eltern zur Schulkonferenz.

Die Mitwirkung der Schulkonferenz erstreckt sich auf folgende Bereiche in der Schule:

  • Organisation des Schullebens und des Unterrichts, Schul- und Hausordnung, Stunden- und Pausenordnung usw.
  • Schutz der Schülerschaft: Maßnahmen zur Unfallverhütung in der Schule
  • Schulveranstaltungen
  • Neubesetzung der Schulleitungsstelle, wobei die minderjährigen

Die Schulkonferenz trifft sich in der Regel zweimal im Schuljahr.

§§ 55-61 SchG (Klassenpflegschaft, Elternbeiräte) § 4 SchG (Schulkonferenz) http://www.leb-bw.de (Landeselternbeirat)

ERS Fakten

Unsere Schule in Zahlen

464

Schüler*innen

45

Lehrer*innen

19

Klassen

Termine

ERS
Veranstaltungsplan
ERS
Schulkalender
ERS
Events
ERS
Prüfungstermine

Downloads

Hier finden Sie alle Informationen / Vorlagen / Formulare der Ekkehard-Realschule für Schüler und Eltern.

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    So erreichen Sie uns

    Simone Fieß

    Schulsekretariat

    Tel: +49 (0)7731 91 23 23 0

    Ekkehard-Realschule Singen
    Ekkehardstraße 1
    78224 Singen